24 Stunden und Live-In Betreuung 

Pflege zu Hause

Altersbetreuung zu Hause

Pflege Daheim 

Wohnen Zuhause 

Betreutes Wohnen

Daheim statt Daheim 

Ihre Vorteile im Überblick
Bei uns haben Sie die Auswahl zwischen Personalverleih und  Arbeitsvermittlung. Wir unterstützen Sie bei der Dienstleistung 24-Stunden und Live-In-Betreuung. 

Personalverleih oder Arbeitsvermittlung
Personalverleih
Wann spricht man von einem Personalverleih in der 24-Stunden und Live-In-Betreuung? Die Betreuungskraft ist bei einem Verleih von unserer Institution angestellt, erhält aber von Ihnen die Arbeitsanweisungen. Sie sind zwar nicht Arbeitgeber, aber Sie sind verpflichtet, die Gesundheit und die Persönlichkeit Ihrer Betreuerin oder Betreuer zu schützen. Wir sind bei dem Modell dem GAV Personalverleih unterstellt. Temptraining bietet subventionierte Weiterbildung für Temporärarbeitende, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstehen. Weitere Informationen siehe Link von Temptraining: Temporärarbeitende - temptraining – Tempgruppe (tempservice.ch). Für das Liechtenstein ist die paritätische Kommission SAVE (zkp.li) zuständig.

Bevor die Betreuungskraft bei Ihnen zu arbeiten beginnt, schliessen Sie mit unserer Institution einen Verleihvertrag ab. Alle Betreuungskräfte werden nach dem GAV entlohnt. Die Betreuungskräfte sind bei dem Modell "Personalverleih" beim Geschäftssitz "Alterspflege-Schweiz" angemeldet und auch dokumentationspflichtig. Einfach erklärt, wenn das Gehalt und alle Abgaben an Institutionen für die Betreuungskraft sowie Honorar für den Personalverleih auf das Konto vom Personalverleiher fliesst, dann ist das ein Personalverleih.  

Springer mit Wohnsitz aus Ihrem Land für stundenweise Dauereinsätze und tageweise sowie Notfalleinsätze im Personalverleih
Wir nutzen das Springer-Modell, um unsere Arbeitskräfte in unserem eigenen Land zu fördern und unterstützen mit sehr guten Arbeitsbedingungen und Gehältern. Wenn Sie in einem Notfall sind und Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere Springer zur Verfügung. Unsere Springer werden auch eingesetzt, wenn die Angehörigen der zu betreuten Person die freien Tage bei der 24-Stunden- und Live-In-Betreuung nicht übernehmen können. Springer werden von uns für stundenweise Betreuung und für Notfalleinsätze verliehen. Die Einsätze können am Tag ohne Übernachtung oder mit Übernachtung erfolgen. Aufgrund der Notwendigkeit einer Anwesenheit von 2-3 Tagen beim Einsatz muss das Modell Tag-, Abend- und Nacht vorab geregelt werden. Es muss eindeutig festgelegt werden, dass die Springer tatsächlich beim Modell Tag auch am Tag arbeiten. Wenn Sie abends und nachts Springer zur Nachtwache brauchen, ist der Tag frei. Die Springer haben keinen Naturallohn oder in der Regel auch keine Quellensteuer, weil sie pro Monat weniger anwesend sind und in der Nähe wohnen und deshalb kein Meldeverfahren oder L-Bewilligung benötigen. Die Springer erhalten eine Bezahlung gemäss dem GAV-Modell. Der Grundlohn, die Feiertags- und Ferienentschädigung sowie der 13. Monatslohn sind bereits im Bruttolohn enthalten. Die Beiträge der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers an die Institutionen für die Springer sind identisch mit denen der anderen Betreuungskräfte, ausgenommen Naturallohn und Quellensteuer. Wenn Sie die Fahrtkosten der Springer übernehmen, freuen sich die Springer ebenfalls. Wir werden die Varianten vor Ort diskutieren.

Arbeitsvermittlung 
Wenn Sie sich für eine Vermittlung entscheiden, schliessen wir mit Ihnen vor dem Einsatz einen Arbeitsvermittlungsvertrag ab.  Wir haben immer eine transparente und einfache Kostenkontrolle und organisieren immer ohne weitere Kosten den Wechsel der Betreuungskräfte. Wir fungieren ausserdem als Schnittstelle zwischen Ihnen, den Behörden und den Betreuungskräften. Wir stehen Ihnen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite und sind für Sie auch in Notfällen erreichbar. Wir garantieren unkomplizierte Abwicklungen. Alle Betreuungskräfte werden nach dem NAV entlohnt. Die Hausdienstarbeitgeber haben auch eine Dokumentationspflicht beim Normalarbeitsvertrag und der Betreuung gegenüber der Behörde und dem Amt für Wirtschaft. In der Dokumentation muss die Tätigkeit Betreuung, Hauswirtschaft oder Begleitung, geleistete aktive Arbeitsstunde, Präsenzzeit, Pause, während der Präsenzzeiten geleistete Arbeitseinsätze, Arbeitsstunden in der Nacht und Überstunden notiert und unterzeichnet werden. Das Amt für Wirtschaft stellt auf Anfrage meist eine Dokumentation zur Verfügung. Auf Anfrage stellen wir Ihnen jedoch auch unsere Dokumentation des Personalverleihs als Muster bereit. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Person, die betreut wird oder der bevollmächtigte Angehörige ein Arbeitgeber ist. Obwohl es klar ist, wer bei dem Modell "Vermittlung" der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist. Die Betreuungskraft ist am Wohnort der zu betreuenden Person dokumentationspflichtig und angemeldet und nicht beim Geschäftssitz der Verleihfirma. Einfach erklärt, wenn kein Gehalt von der Betreuungskraft und keine Abgaben an Institutionen für die Betreuungskraft von der zu betreuenden Person auf das Konto vom Arbeitsvermittler und aber nur ein einmaliges Honorar an die Vermittlungsfirma fliesst, sprechen wir von Vermittlung.

Personalauswahl
Wir beraten und unterstützen Sie persönlich, gezielt und effizient. Vor Ort ermitteln wir Ihren individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf und garantieren Ihnen, dass Sie sehr zufrieden sind. Bei diesem Betreuungsmodell werden Wünsche und Persönlichkeit der zu betreuenden Person so stark berücksichtigt, wie es kaum sonst umsetzbar ist. Ihren Betreuungsalltag gestalten Sie daheim in eigener Regie. Mit diesem Modell sind nicht nur die zu betreuenden Personen entlastet und ihre sozialen Kontakte garantiert, sondern auch eine Rehabilitation zu Hause. Sie nehmen immer auf die Personalauswahl Einfluss und können auch Anforderungen an Charakter oder persönliche Interessen der Betreuungskraft formulieren. Sie gestalten den Alltag so, wie Sie es sich vorstellen. Ein permanenter Statusbericht steht Ihnen immer zu. Grösstmögliche Selbstständigkeit ist gewährleistet in Ihrem eigenen Daheim.

Soziale Sicherheit
Die Kantone und der Bund beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherung der AHV/IV. Die Kantone und der Bund finanzieren möglicherweise die Ergänzungsleistungen (EL) oder helfen auch wirtschaftlich schwachen Personen bei der Krankenversicherung.   Diejenigen, die Unterstützung von Dritten benötigen, erhalten seit 2024 bereits nach sechs Monaten eine Hilflosenentschädigung, anstatt wie bisher zwölf Monate. Die ausländischen Betreuungskräfte beantragen jährlich die Prämienverbilligung, da sie meist nicht mehr als durchschnittlich 6 Monate pro Jahr in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein arbeiten, aufgrund ihrem sozialen Umfeld im Heimatland.

Für Ihre soziale Sicherheit beraten wir Sie vollumfänglich über die Ihnen zustehenden Pflegeleistungen.

Administration und Organisation beim Personalverleih
Dieses Konzept ermöglicht uns die komplette Administration und Organisation. Die Kosten werden nach dem Betreuungsmodell transparent angeboten. Die Alterspflege-Schweiz berechnet keine weiteren Kosten für die gleichzeitige Betreuung einer zweiten Person im gleichen Haushalt. Die geleisteten Arbeitsstunden zählen und nicht die Personenanzahl.

Im Tages- oder Monatssatz sind enthalten

  • Personalakquise
  • Beratung, Besuche, Einführung und Vermittlung
  • Organisation An- und Abreise, Anmeldungen und Einarbeitung vor Anreise 
  • Ersatz Betreuungspersonal
  • Auslagen Fahrtkosten Betreuungspersonal (nach Vereinbarung)
  • Auslagen Anmeldungen Betreuungspersonal (nach Vereinbarung)
  • Sozialversicherungen
  • Unfallversicherungen
  • Krankentaggeldversicherungen
  • Altersvorsorgen
  • Weiterbildungen
  • sonstige Versicherungen
  • Hotline
Fahrtkosten und Behördenauslagen für Hausdienstarbeitgeber oder Einsatzort bei der Arbeitsvermittlung oder dem Personalverleih aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
  • Üblich aber nicht Pflicht ist, dass bei der 24-Stunden-Betreuung die Betreuungskräfte  die Fahrtkosten vergütet bekommen
  • Die An- und Abreisen zu Ihnen und Ihren Liebsten dauert für die Betreuungskraft meist ein Tag. Die Betreuungskräfte sind dankbar für die Anerkennung und Vergütung der Auslagen
  • Wenn Sie die Fahrtkosten oder einmaligen Behördenauslagen "Alterspflege-Schweiz" bezahlen, werden wir im Lohnausweis im Falle des Personalverleihs, nach dem Netto die Auslagen der Betreuungskraft gutschreiben
  • Sie können aber auch der Betreuungskraft die Auslagen direkt vor Ort in "cash" bezahlen. Die Behördenauslagen, Fahrtkosten und sonstige ausserordentliche Auslagen müssen kein Bestandteil vom Lohn und der Verleihrechnung sein. Die ausserordentlichen Auslagen werden nach dem Netto wieder gutgeschrieben und deshalb können Sie das in "cash" bezahlen
  • Alterspflege-Schweiz bevorzugt, dass Sie die Auslagen beim Personalverleih "cash" an die Betreuungskraft bezahlen
  • Wenn Sie die Auslagen in "cash" an die Betreuungskraft bezahlen, können Sie zum Beispiel auf einem A4 Blatt als Eigenbeleg für das laufende Jahr und die Steuer alle Auslagen mit Datum der Barzahlung, Name der Betreuungskraft und Betrag notieren und die Fahrtkosten und Behördenauslagen Belege zusammen mit dem Eigenbeleg und der Unterschrift der Betreuungskraft bei der Steuer geltend machen. Sie können dann auch die Variante Personalverleih oder Hausdienstarbeitgeber  nachweisen und das Rhythmus arbeiten bei den ausländischen Betreuungskräften oder die stundenweise Betreuung bei den hiesigen Springern notieren
  • Wenn Sie der Personalverleih Firma vergüten wollen, zahlen Sie monatlich die Auslagen wie Fahrtkosten und/oder Behördenauslagen dann auch mit der MWST. Wenn Sie die Auslagen "cash" bezahlen, haben Sie deshalb einen weiteren Vorteil
  • In jedem Fall sind die Auslagen bei "cash" ob bei der Vermittlung oder dem Verleih steuerlich absetzbar
  • Wir besprechen vor Vertragsabschluss die Möglichkeiten

Naturallohn beim Rhythmus arbeiten bei der Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Verpflegung und Unterkunft der Betreuungskräfte im Hausdienst werden mit CHF 33.-- am Tag von der SVA bewertet (das entspricht CHF 990.-- im Monat). Gratisverpflegung und Gratisunterkunft gilt als Lohnbestandteil und ist sowohl sozialversicherungspflichtig wie steuerpflichtig. Naturalleistungen sind also Bestandteile des Lohnes, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. Die meisten Familien wünschen, dass die Betreuungskräfte, welche miteinander im Haushalt wohnen, mit den pflegebedürftigen Personen gemeinsam essen. Der Naturallohn muss in jedem Fall immer beim Brutto dazugerechnet und vor dem Netto wieder abgezogen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Betreuungskräfte mehr sozialversicherungs- und sonstige Beiträge gutgeschrieben erhalten.  Das gutschreiben und wieder abziehen vom Naturallohn wird in diesem Fall ausgeglichen. Im Fall vom Personalverleih kann von Alterspflege-Schweiz nach dem Ausgleich +/-  und Budgetierung der Betrag für das Essen bei der Variante "Essen im Haushalt"  niemals in Rechnung gestellt werden.  Es ist für Alterspflege-Schweiz ausgeschlossen, mit einer anderen Form und Variante abzurechnen. 

Wenn aber die zu betreuenden und/oder angehörigen Personen nicht wollen, dass die Betreuungskraft mit der zu betreuenden Person isst, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden die CHF 645 (ohne Unterkunft und für 30 Tage) von der zu betreuenden Person oder/und Angehörigen cash an die Betreuungskraft beim Personalverleih und aber auch bei der Vermittlung bezahlt. Wenn Sie die CHF 645 in cash zahlen, ist dann auch beim Personalverleih mehrwertsteuerfrei. Wichtig ist, es soll dann bei der Variante kein Geld in Höhe von CHF 645 für 30 Tage über das Konto vom Personalverleih fliessen.  Wenn Sie uns die CHF 645 (ohne Unterkunft) beim Personalverleih für das Essen und die Getränke für die 24 Stunden Betreuungskraft auf das Konto überweisen, sind wir verpflichtet, das Geld an die Betreuungskraft zu zahlen und wir sind dann auch mehrwertsteuerpflichtig. Die Betreuungskraft hat aber bei dieser Variante kein Anspruch auf das Essen und die Getränke bei der zu betreuenden Person. Die Betreuungskraft muss bei der Variante und Modell das Essen, Getränke und was zu einer ausgewogenen und gesunden Ernährung gehört, extern besorgen. Das bedeutet, bei der Budgetierung findet ein Ausgleich +/-/+ statt. In der Regel wünscht sich die Variante "ohne Essen" im eigenen Daheim keine zu betreuende Person. Der Einsatzort oder Hausdienstarbeiter entscheidet die Variante. Die Pauschalsätze finden sich im Merkblatt 2.01 der AHV (www.ahv.ch) oder in der Verordnung zum AHV-Gesetz in Art. 11.

Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmern (ohne Niederlassungsbewilligung)

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Die Höhe der Quellensteuer hängt von den kantonalen Steuerbehörden ab und lässt sich entweder über die kantonalen Steuerbehörden oder über das Internet ermitteln. Die Steuer wird beim Wohnsitz vom Hausdienstarbeitgeber erhoben.
Der Tarif für die Quellensteuer bei Alterspflege-Schweiz und dem Verleih sowohl Geschäftssitz ist ausschliesslich Appenzell Innerrhoden. Die Berechnung erfolgt nach dem Rhythmus der Berechnungen. Befindet sich eine Betreuungskraft im Beispiel  durchgehend 30 Tage beim Hausdienstarbeitgeber oder Einsatzort, wird das komplette Brutto und keine geteilten  Bruttobeiträge  steuerpflichtig. Bleibt die Betreuungskraft ausnahmsweise und als Beispiel 35 Tage am Stück beim Hausdienstarbeitgeber oder Einsatzort und kann nicht kompensieren, dann wird 30 Tage und 5 Tage abgerechnet. Wir bevorzugen die Kompensation aus arbeitsrechtlicher Sicht und den Mehrauslagen der Kund
en. Wir übernehmen die Auszahlung nur in Ausnahmefällen. Ausnahmen als im Vertrag im Rhythmus arbeiten müssen wir belegen. Geteilte Beiträge sind in der Summe weniger Quellensteuerbeiträge und  weniger Tage Rhythmus arbeiten und das ergibt in der Regel keinen Sinn aus Sicht der Ausgaben, da die meisten Fahrtkostenauslagen dann höher ausfallen.  Die Betreuungskraft muss bei geteilten Quellensteuerbeiträgen und Abrechnungen dann auch wirklich ausreisen und das ist kein Vorteil für die zu betreuende Person und Rhythmus arbeiten. Bleibt die Betreuungskraft ausnahmsweise zwei oder drei Monate vor Ort, muss auch die Belastungsgrenze beachtet werden. Bei dieser Variante muss 30 Tage Quellensteuer am Stück abgerechnet werden.

Budgetkosten der geplanten Arbeit im Personalverleih mit Betreuungsplan und Vertrag

Alterspflege-Schweiz organisiert immer im Voraus Ihre monatlichen Auslagen. Sie erhalten immer eine Jahresbudgetierung. Ziel ist, immer die gleichen Auslagen wie im Vertrag abgemacht, zu organisieren. Deshalb ist wichtig, dass wir im "Dreiecksverhältnis" unbedingt funktionieren. Beim Rhythmus Wechsel, wie zum Beispiel dem 30 Tage Rhythmus sprechen wir vom "Vierecksverhältnis". Das von uns mit Ihnen besprochene und schriftlich abgemachte ist Priorität für unsere Zusammenarbeit.  Kann es aus gesundheitlichen Gründen nicht eingehalten werden, besprechen wir die Situation und korrigieren das vertraglich abgemachte bei den Arbeitsstunden und die Rechnungen in Absprache mit allen Beteiligten. 

Arbeitsstunden im Personalverleih
Wir verkaufen vor Arbeitsbeginn die gesetzlichen wöchentlichen und monatlichen Arbeitsstunden. Wir lassen die Stunden visieren und zusätzlich in den Verleihverträgen sind die Stunden erfasst. Von der SECO und dem Kanton werden die Arbeitsstunden bei der Betreuung und Pflege vorgeschrieben. Es ist ausgeschlossen, die vorgeschriebenen und gesetzlichen Arbeitsstunden zu kürzen und mit Bereitschaft bei der 24 Stunden Betreuung zu vergüten. In der Regel wird der Bereitschaftsdienst in Höhe von 1/4 der derzeitigen Arbeitsstunde abgerechnet. Die Betreuungskraft hat die gesetzlichen Arbeitsstunden zu Gute. Eine Kürzung der gesetzlichen Mindestarbeitsstunden für die 24 Stunden Betreuungskraft und ein Abgeltungsbetrag von CHF 5-6 für Bereitschaft anstatt Abgeltung für eine Arbeitsstunde sind auch aus moralischen Gründen nicht akzeptabel.  Die gesetzliche Mindestarbeitszeit betragen je nach Institution 40 oder 42 Stunden pro Woche für die 24 Stunden Betreuungskraft. Das variiert je nach Betrieb und Genehmigung des Gesamtarbeitsvertrages durch den Kanton und SECO. Weitere Arbeitsstunden können bis zu maximal 50 Stunden erhöht werden und dann ist auch eine Bereitschaft planbar. ​ Die ausländische Betreuungskraft ist meist 30 Tage in unserem Land und beim Einsatz. Der Vorteil der Kunden ist, dass sie die exakten monatlichen Kosten haben und die Betreuungskräfte wissen ihre gesamten Arbeitsstunden pro Tag, Woche und Monat. Damit schaffen wir keine unkontrollierten Mehrstunden. Denn Mehrstunden müssen wiederum von Alterspflege-Schweiz im Voraus und nicht nachträglich bewilligt werden.  Wir legen grossen Wert darauf, dass die Regeln eingehalten werden, denn wir verkaufen unseren Kunden transparent auf Augenhöhe die Kosten. Unvorhergesehene Verbindlichkeiten gibt es bei uns nicht. Wir ändern ausschliesslich und nur wenn die SECO und die anderen Institutionen die Kosten erhöhen und auch diese Regelungen werden im Voraus und auch immer mit Beweisen frühzeitig besprochen.

Rhythmus Arbeiten im Beispiel vom 30 Tage Rhythmus beim Personalverleih
Die Betreuungskräfte halten sich an den Betreuungsplan im Rhythmus arbeiten. Wechseln die Betreuungskräfte untereinander in Absprache mit Alterspflege-Schweiz ausnahmsweise mal die Tage und kompensieren untereinander, spielt das keine Rolle für Ihre Auslagen. Denn es gilt Jahresarbeitszeit. Damit garantieren wir nicht nur das Sie Ihre Auslagen klar im Griff haben, sondern auch das die Betreuungskräfte ihre Einnahmen immer wissen. Wir sind dankbar, dass auch die ausländischen Betreuungskräfte unseren betagten Personen in unserem Land helfen und zur Verfügung stehen. Sie nehmen nicht nur die weite Reise auf sich, stellen uns ihre Fähigkeiten zur Verfügung, sondern auch ihre kostbare Zeit. Wir schätzen das sehr und aus diesem und vielen anderen Gründen kann es beim Entgelt an die Betreuungskräfte ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen geben.

Pensionskasse TELLCO beim Verleih und Temporärpersonal

Wir übernehmen die Kosten für die Pensionskasse monatlich ab üblicherweise dem dritten Monat. Die Sparbeiträge für die Betreuungskräfte und die Risiko- und Verwaltungskosten für die TELLCO sind übersichtlich aufgeführt. Die Beiträge sind abhängig vom Alter, Stunden und Stundenlohn. Die Stundenlöhne werden bei den ausländischen Betreuungskräften mit dem Naturallohn im Brutto ausgewiesen. Die Springer haben generell keinen Naturallohn. Die Springer sind stundenweise tätig und leben nicht bei der zu betreuenden Person. Die Pensionskassenbeiträge werden auf Arbeitnehmerseite vom Brutto abgezogen und auf Arbeitgeberseite zu den weiteren Abgaben an die Institutionen und zu Gunsten der Betreuungskräfte dazugerechnet. Wir können verbindliche Sparbeiträge für das Betreuungspersonal festlegen. Unseren Kunden können wir mit diesem "Meilenstein" für alle temporär Angestellten exakte und detailgenaue Zahlen vorlegen.

Betreuungspersonal
Wir legen darauf Wert, dass alle Fach-, Methoden, Sozial- und Selbstkompetenzen erfüllt sind und setzen auch alles daran, dass es auch so ist. Einschulung und Begleitung der Betreuerinnen sind garantiert. Die Betreuungskräfte haben ein hohes Know-how an Pflege- und Betreuungskenntnissen. Die Betreuungskräfte sprechen mehrere Sprachen und unsere Sprache gut bis sehr gut. Sofortiger Ersatz der Einsatzkräfte im Falle eines Ausfalles oder Wechsels der Betreuungskraft ist immer garantiert.

Assistentinnen, Assistenten und Hausdienstarbeitgeber
Wir unterstützen auch Menschen mit Behinderungen,  die selbst Arbeitgeber oder Arbeitgeberin ihrer Assistentinnen oder Assistenten sind und Daheim bleiben wollen. Sie möchten, wie andere Menschen auch, ein selbstbestimmtes Leben führen, auch wenn sie bei vielen Situationen des täglichen Lebens auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen sind. Sie möchten selber bestimmen können, wer diese Unterstützung wann, wo, wie und wie lange leistet. Bei diesem Modell müssen Sie Hausdienstarbeitgeber werden und wir dürfen Sie wegen unseren Arbeitsvermittlungsbewilligungen dabei unterstützen. Möglich wird das indem wir Ihnen die Betreuungskräfte vermitteln. Ihre Assistentinnen und Assistenten werden von der Sozialversicherungsanstalt mit Attest vom Arzt und den entsprechenden Anträgen bezahlt, wenn Sie selbst Arbeitgeber sind.  Nicht anerkannt werden Hilfeleistungen, die während eines Aufenthaltes in einer stationären (Heim, Spital, psychiatrische Klinik) oder teilstationären Institution (Werk-, Tages- und Eingliederungsstätte) erbracht werden. Hilfeleistungen von Organisationen sind auch nicht anerkannt. Wir können bei dem Modell der Vermittlung und Hausdienstarbeitgeber üblicherweise keine administrativen Honorare verlangen. Wir können ausschliesslich ein einmaliges Honorar für die Vermittlung verrechnen. Aber angesichts der Komplexität der Assistenzleistung können wir ausnahmsweise,  Sie hinsichtlich der Organisation der Assistenz oder in arbeitsrechtlichen Fragen und weiteren Tätigkeiten beraten. Der Beitrag für Beratungsleistungen schreibt Ihre IV-Stelle vor.

Betreuung und spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause: Zusammenarbeit mit Nonprofit-Verbänden aber ohne gemeinsame Geschäfte
Betreuung, Begleitung,  Hauswirtschaft und Pflege muss separat  und nur von Institutionen in Rechnung gestellt werden mit den jeweiligen Bewilligungen. Für die Pflege benötigt man die kantonalen Bewilligungen vom Gesundheitsamt. Für die Betreuung, Begleitung und Hauswirtschaft die Personalverleih- und oder Arbeitsvermittlungsbewilligungen. Die Verrechnung der KLV- und Betreuungsleistungen kann niemals zusammen verrechnet werden und aus Ausgabensicht der zu betreuenden Personen, Einnahmensicht der Betreuungskräfte und Abgaben an die Institutionen für die Betreuungskräfte ist auch eine unerlaubte Vermischung der Rechnungen niemals gewinnbringend. Falls gewünscht, ermitteln wir für Sie und empfehlen Ihnen auch die Zusammenarbeit mit Spitex und anderen Non-Profit anerkannten Verbänden, damit Sie die Dienstleistung mit der für Sie passenden Institution in Auftrag geben können.

Öffentliche oder private Spitex
Es gibt in der Schweiz private als auch öffentliche Spitex Organisationen. Private Spitex Organisationen sind selbstständige Organisationen, während öffentliche Spitex Organisationen von den Gemeinden beauftragt und finanziert werden. Die privaten und öffentlichen Spitex-Organisationen wurden mit der neuen Pflegefinanzierung gleichgestellt und werden auch mitfinanziert. Der Unterschied ist, dass die Tarifsätze bei den privaten Anbietern geringer sind. Jeder Patient und jede Patientin können also frei entscheiden, von welcher Organisation sie sich betreuen lassen wollen. Die öffentliche Spitex hat im Gegensatz zu der privaten Spitex einen Ausbildungsauftrag und das bedeutet, die privaten sind nicht der Versorgungspflicht unterstellt. Die Pflegeleistungen können zu Hause, in Tages- und Nachtstrukturen erbracht werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) beteiligt sich an den Pflegeleistungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören ärztlicher Auftrag, ärztliche Anordnung und die Ermittlung des Pflegebedarfs durch eine Pflegefachperson. 
Es gibt drei Varianten von Tarifsätzen für öffentliche und private Spitexen. Das Bundesgesetz über die KVG wurde im 2024 angepasst. Künftig können Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen ohne ärztlichen Auftrag oder ärztliche Anordnung und direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Das bedeutet, einige Leistungen können von der zu pflegenden Person direkt der Spitex gemeldet werden. Die Spitex meldet nach der Bedarfsklärung einer Pflegefachperson den Bedarf der Hausärztin oder dem Hausarzt. Grundsätzlich gilt, Behandlungspflege muss garantiert vom Arzt verordnet werden. Bevor Sie die Dienstleistung "Pflege" in grösserem Umfang nutzen, sollten Sie stets die Kostengutsprachen der Krankenkassen und Behörden überprüfen.

Beispielrechnung Tarif- und Normsätze und ohne Kostenrechnung bei der Pflege und Spitex

Die Beispielrechnung ist in der Regel der tiefste Tarifsatz für die meist privaten Spitexen.  Spielt aber für das Portemonnaie der Spitex Kundschaft keine Rolle. Für eine Stunde Grundpflege sind das CHF 80.30.

2 Stunden Grundpflege = CHF 160.60 (2*CHF 80.30) und davon zahlt Krankenkasse CHF 105.20 (2*CHF 52.60) - die zu pflegende Person Eigenanteil CHF 7.70 (variiert nach Kanton bis maximal CHF 15.35) *Achtung, Eigenanteil pro Tag einmalig und nicht pro Minuten, Stunde oder Stunden - die Gemeinde/Kanton die Restkosten in Höhe von CHF 47.70 

*Zum Eigenanteil: Zusätzlich Franchise und Selbstbehalt

Hauswirtschaft oder Pflege?
Egal, ob die häusliche Pflege von einer Privatperson, SRK Pflegehelfer/in oder einer diplomierten Pflegekraft übernommen wird: Erstattungsfähig sind nur Leistungen, die einem medizinischen Zweck dienen. Dazu gehört zum Beispiel die Herausgabe von Medikamenten, Verbandswechsel, die Mobilisierung eines Patienten und weitere Tätigkeiten. Die Pflegeleistungen müssen stets von einem Arzt verordnet werden und von qualifizierten Pflegekräften oder/und von SRK Pflegehelfern ausgeübt und vor allem abgerechnet werden. Die Tätigkeiten und Handreichungen von Pflegehelfern sind einfacher. Sie müssen jedoch unter Aufsicht von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden. Diese müssen in der Schweiz anerkannt und von der SRK genehmigt werden.  Die Institution muss zudem eine Betriebsbewilligung vom Gesundheitsamt haben. Angehörige dürfen pflegerische Tätigkeiten bei auch der 24 Stunden Betreuung ausüben. Die Pflegetätigkeiten von Angehörigen dürfen aber nur von einer Spitex mit kantonalen Betriebsbewilligungen vom Gesundheitsamt abgerechnet werden. 
In der Regel verfügen ausländische Betreuungskräfte über eine Ausbildung, die im Herkunftsland entweder gleichwertig oder besser ist. Dennoch ist nicht erlaubt, pflegerische Verrichtungen bei der 24 Stunden Betreuung vollumfänglich auszuführen oder solche für Dritte, also Agenturen und Spitexen zu erbringen. Die ausländische Betreuungskraft erhält bei der 24 Stunden Betreuung keinen Vorteil, wenn der ausländische Abschluss in der Schweiz für die Institution "Personalverleih oder/und Arbeitsvermittlung" anerkannt wird. Es ist nicht gestattet, Rechnungen der Versicherung und der Gemeinde/Kanton für die Betreuung zu versenden. Handreichungen dürfen von der 24-Stunden-Betreuung gemacht werden, aber die Handreichungen können nicht bei der Versicherung und der Behörde in Rechnung gestellt werden.  

Bei der 24 Stunden Betreuung fehlt meist das Anerkennungsdiplom von der SRK in der Schweiz. Wenn doch eine Anerkennung zur SRK Pflegehelferin oder Pflegehelfer vom SRK gegeben, ist die Institution aber nicht berechtigt abzurechen. Auch eine Vermischung der Institutionen und Abrechnungen ist nicht möglich.  Die Gemeinden/Kantone und Versicherungen können einer 24 Stunden Betreuungskraft mit anerkanntem Diplom von der Schweiz als SRK Pflegehelfer/in keine Erstattung für Pflegetätigkeiten in Handreichung gewähren. Darüber hinaus ist dies aus arbeitsrechtlicher Perspektive aufgrund der zu hohen Arbeitsstunden der 24-Stunden-Betreuungskraft auch nicht möglich und moralisch absolut nicht vertretbar. Im Wesentlichen handelt es sich bei der zu betreuenden Person um eine grössere Betreuungszeit als um eine Pflege. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt an die ambulante Pflege (ohne Akut-/Übergangspflege) der Spitex landesweit 3 Tarife und abgerechnet pro 5 Minuten und minimal aber 10 Minuten. Die drei Leistungseinheiten sind 1. Abklärung, Beratung und Koordination, 2. Untersuchung und Behandlung und 3. Grundpflege.  Die Akut- und Übergangspflege sind Pflegeleistungen, die nach einem Spitalaufenthalt auf ärztliche Anordnung über einen Zeitraum von längstens zwei Wochen ambulant durch Spitex-Dienste angeboten werden. Bis 2026 tragen die Gemeinden 55 % und die Versicherer 45 % der Ausgaben.

Für die Tätigkeit von Betreuung und Pflege im allgemeinen und auch im eigenen Zuhause sind  separate Aufträge und Abrechnungen erforderlich. Pflege gehört zum medizinischen Bereich, während Betreuung nicht-medizinisch ist. Bei der 24 Stunden Betreuung dürfen keine Tagesjournale erstellt werden. Die Erstellung von Tagesjournalen müssen Spitex Organisationen mit anerkannten Betriebsbewilligungen machen. Bei der 24 Stunden Betreuung müssen die Arbeitsrapporte mit Arbeitsstunden und Tätigkeiten wie Betreuung, Begleitung und Hauswirtschaft erstellt werden. Bei der Pflege werden die Tagesjournale von der Versicherung und der Behörde geprüft. Bei der Betreuung, Begleitung und Hauswirtschaft werden die Arbeitsrapporte und Stunden von der Behörde und Arbeitsinspektorat geprüft. Diese wesentlichen Punkte sollten berücksichtigt werden, damit die Behörden und Versicherungen die Pflegekosten ohne Komplikationen und ohne Rückerstattung bereits erstatteter Beiträge nachhaltig gewähren. Wieviel genau die Grundversicherung bei einer Spitex mit Bewilligung erstattet, hängt von Art und Umfang der Pflegeleistung ab.

Die Kosten für Verpflegung, Begleitung, Hilfe im Haushalt, Freizeitbetreuung und vieles mehr werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse haben, werden mögliche Kosten von der Versicherung für die Hauswirtschaft in Form eines einmaligen Jahresbeitrages übernommen.

Die detaillierten Gesamtkostenaufstellungen und Rechnungen von Alterspflege-Schweiz können Sie beim Steueramt jährlich einreichen und die Betreuung geltend machen. Die extra Fahrtkosten oder sonstigen Auslagen, falls sie in cash bezahlt werden und rechtlich in Ordnung sind, bitte dem Steueramt auch einreichen. Am Ende des Steuerjahres führt das Steueramt in Kooperation mit den anderen Amtsstellen eine Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäss abläuft.  Wenn alles im Kalenderjahr ordnungsgemäss abläuft, kann es eine Steuerersparnis für die privaten Ausgaben der Privatperson geben. Aus diesen Gründen ist es von Anfang an von Bedeutung, sich ordnungsgemäss zu platzieren. Auf der Kosten- und Gesundheitsseite ist eine alternative Möglichkeit nicht nachhaltig. Wir stehen Ihnen für Auskünfte zur Seite und stehen Ihnen auch im Nachhinein zur Verfügung.

Die Regelungen, Gesetze und Verordnungen sind schweizweit in allen Kantonen für die 24 Stunden Betreuung einheitlich.

Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben.

Unter dem Verzeichnis finden Sie die Bewilligungen für den Personalverleih und die Arbeitsvermittlung für das Inland und grenzüberschreitend (Kanton und SECO).
Bewilligungen

Häusliche Betreuung-24 Stunden Betreuung-Pflege zu Hause-Seniorenbetreuung
Vermittlung von Dauer- und Temporärstellen sowie Personalverleih im Bereich Betreuung und Pflege, insbesondere Alterspflege